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Gesetzgebungsverfahren

Schritt-für-Schritt-Anleitung! ✓ Gesetzesinitiative ✓ Bundestag & Bundesrat ✓ Vermittlungsausschuss ✓ Praktische Beispiele

Über dieses Thema

Die Gesetzgebung in Deutschland folgt einem festgelegten Verfahren. Gesetzesentwürfe können von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebracht werden. Die meisten Gesetze müssen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Wichtige Punkte

  • Gesetzesinitiative: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat
  • Drei Lesungen im Bundestag
  • Zustimmungs- oder Einspruchsgesetze
  • Vermittlungsausschuss bei Meinungsverschiedenheiten
  • Unterzeichnung durch Bundespräsident

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Häufig gestellte Fragen

Wer kann Gesetzesentwürfe einbringen?

Gesetzesentwürfe können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden.

Welche Mehrheit ist für ein Gesetz erforderlich?

Für einfache Gesetze reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

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