Schritt-für-Schritt-Anleitung! ✓ Gesetzesinitiative ✓ Bundestag & Bundesrat ✓ Vermittlungsausschuss ✓ Praktische Beispiele
Die Gesetzgebung in Deutschland folgt einem festgelegten Verfahren. Gesetzesentwürfe können von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebracht werden. Die meisten Gesetze müssen von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Gesetzesentwürfe können von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder vom Bundesrat eingebracht werden.
Für einfache Gesetze reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
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